Songwriter und GEMA


Die Songwriter-Werkstatt tritt zusammen mit der “Initiative GEMA reformieren für eine Demokratisierung der GEMA-Satzung ein. Dabei geht es vor allem um eine Revision der feudalistischen Dreiklassen-Mitgliedschaft in der GEMA, bei der die Mitgliederrechte an das bei der GEMA erzielte Einkommen geknüpft sind:

- ”Ordentliche Mitglieder” müssen in fünf aufeinander folgenden Jahren ein GEMA-Mindesteinkommen von EUR 30.000 bezogen haben, dabei in vier aufeinander folgenden Jahren mindestens EUR 1 800,00 jährlich. Von diesen Großverdienern gibt es in der GEMA ca. 3500.

- ”Außerordentliche Mitglieder” müssen, wenn sie die obigen Bedingungen erfüllen, einen Antrag stellen und dann 5 Jahre bis zur "ordentlichen" Mitgliedschaft warten. Dies trifft für ca. 1500 Personen zu.

- ”Angeschlossene Mitglieder” sind alle anderen. Von den ca. 65.000 “Mitgliedern” sind das ca. 60.000 – also auch die GEMA-Angemeldeten der Songwriter-Werkstatt. Laut GEMA-Satzung ist ein angeschlossenes Mitglied ”kein Mitglied im Sinne des Vereinsrechts”.

Interessierte Teilnehmer/innen der Songwerkstatt sind ebenso wie alle anderen Interessierten eingeladen, an unseren Aktionen während der GEMA-MV teilzunehmen (sowohl vor als auch im Tagungszentrum).

 

Aufruf zur Demokratisierung
der von Nazis geschaffenen GEMA-Satzung

Größter Skandal der GEMA ist ihr anti-demokratisches Mitgliederrecht: Volles Stimmrecht haben nur die 3500 “ordentlichen Mitglieder”, die “in fünf aufeinander folgenden Jahren ein GEMA-Mindesteinkommen von EUR 30.000 bezogen haben”. Die 60.000 “angeschlossenen” Mitglieder, die weniger verdienen, sind laut GEMA-Satzung “keine Mitglieder im Sinne des Vereinsrechts.”
Wie war es möglich, dass eine wichtige Körperschaft eines demokratischen Staates sich eine solch reaktionäre Satzung geben konnte?

Antwort: Durch eine Trickserei schlauer Nazi-Funktionäre, die auf diese Weise die jüdischen Exil-Heimkehrer aus der GEMA heraushalten wollten.

Vorgänger der GEMA war die 1933 von Goebbels gegründete “Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte” (Stagma). Nach dem Ausschluss der jüdischen Urheber waren dort alle Komponisten, Textdichter und Verleger gleichberechtigte (Zwangs-)Mitglieder.
Warum aber verzichteten diese beim Übergang zur “neuen” GEMA auf ihre Mitgliederrechte?
Antwort: Sie haben es nie getan. Die neue Satzung (also im Kern die jetzige) wurde nie gültig verabschiedet. Sie war das Ergebnis eines frechen Komplotts der alten Stagma-Nazis.

Diese hatten nach 1945 eine berechtigte Sorge: Dass sie, wie sie es verdient hatten, von den heimkehrenden Exil-Autoren aus ihren Ämtern gejagt würden. Um dem zuvorzukommen, ersannen der Altnazi Walter Wechsung und der Jungnazi Erich Schulze einen raffinierten Trick. Sie ignorierten die prinzipiell gleichberechtigte Mitgliedschaft der in der Stagma vertretenen Musikurheber und griffen stattdessen auf die Satzung der Ur-GEMA von 1903 zurück. Damals, im Kaiserreich, waren gemäß dem feudalistischen Dreiklassen-Wahlrecht die Mitgliedsrechte an hohe Tantiemen-Einnahmen der vergangenen Jahre geknüpft. Diese Regelung machten Wechsung und Schulze zur Grundlage der neuen GEMA-Satzung. Da jüdische Urheber in der NS-Zeit verboten und nach 1945 oft kaum noch bekannt waren, blieb ihnen so eine Vollmitgliedschaft in der GEMA verwehrt. Eine "Kooptierung" war nur ein Akt der Gnade und zahlenmäßig limitiert.

Wer hatte die beiden NS-Funktionäre dazu ermächtigt? Niemand. Beschlossen wurde diese schändliche alt-neue GEMA-Satzung am 24. März 1950 auf einem Treffen, dem jegliche Legitimation fehlte. Teilnehmer waren die früheren Stagma-Sektionsleiter Werner Egk (Berufsgruppe Komponisten), Klaus S. Richter (Berufsgruppe Textdichter) und Edgar Bielefeldt (Berufsgruppe Verleger). Obwohl die Reichskulturkammer und deren Berufsverbände nicht mehr existierten, maßten sich diese von Goebbels ernannten NS-Funktionäre an, eigenmächtig die neue GEMA-Satzung in Kraft zu setzen. Als am 11. Juli 1950 die erste Versammlung der GEMA stattfand, geschah dies bereits auf der Grundlage dieser illegitimen, niemals gültig beschlossenen Satzung. Stimmberechtigt waren lediglich 220 Großverdiener. Der Rest der damals 12.000 und heute 60.000 "angeschlossenen" Musikschaffenden waren und sind seitdem von einer Mitsprache in der GEMA weitgehend ausgeschlossen.

Es ist an der Zeit, die von Nazis geschaffene, rechtlich nie gültige, von feudalistischem Ungeist beseelte GEMA-Satzung zu revidieren. Die Kopplung von Mitgliederrechten an die Höhe der Einnahmen hat in einer demokratischen Gesellschaft keine Berechtigung mehr. Wir appellieren an die demokratisch gesinnten GEMA-Mitglieder ebenso wie an Politiker und Aufsichtsbehörden, endlich dem Spuk und der Schande, wie sie die GEMA-Satzung bis heute darstellt, ein Ende zu bereiten.